Reglement
18.03.2012
Erlaubt sind nur Karosserien aus Hartplastik, GFK (außer Klasse 1b) oder Resine im Maßstab 1/24 oder 1/25 die ab 1975 im professionellen Motorsport (siehe auch Homologationsliste) eingesetzt wurden.
In der Draufsicht muss die Karosserie Räder und Leitkiel vollständig verdecken. Lexanscheiben sind erlaubt. Die Fahrzeuge sollten Originalgetreu lackiert sein, müssen aber einer zeitgemäßen Lackierung entsprechen.
Da am Tag zwei Rennen gefahren werden, gilt prinzipiell folgende Aufteilung.
Klasse 1 (GT und Tourenwagen):
Hierzu gehören alle Fahrzeuge der Kategorien GT2, GT3, GTS, DTM, STW, JGTC, ETW, straßenzugelassene Supersportwagen und ähnliche.
Klasse 1a: Alle Fahrzeuge die niedriger als 47,5mm sind
Klasse 1a-Fahrzeuge haben grundsätzlich einen Heckspoiler (mindestens 3-teilig: Flügel und zwei Endplatten) der mittels Bausatzteilen, Moosgummi und Bausatzteilen oder Verkleidung oder Vollgummiteilen zu befestigen ist.
Klasse 1b:
Alle Fahrzeuge deren Karosserie höher als 47,5mm ist, oder aber niedrige
Fahrzeuge die besonders schmal bauen. Gemessen wird die Karosseriehöhe ohne
Chassis. Modifizierte homologisierte Karosserien können in die Klasse 1a
einsortiert werden, wenn sie z.B. durch Verbreiterungen eher einem Klasse 1a –
Fahrzeug entsprechen. Karosserien für die Klasse 1b sind grundsätzlich aus
Resine oder Plastik, GFK-Karosserien von in 1b homologisierten Autos starten
automatisch in der Klasse 1a.
Klasse 2 (Prototypen):
Hierzu gehören alle Fahrzeuge der Kategorien GT1, LMP, WSC, Gr.C, GTP usw.
Klasse 2-Fahrzeuge haben grundsätzlich einen Heckspoiler (mindestens 3-teilig: Flügel und zwei Endplatten) der mittels Bausatzteilen, Moosgummi und Bausatzteilen oder Verkleidung oder Vollgummiteilen zu befestigen ist.
Verbreiterungen der
Karosserien sind nicht zulässig (Ausnahme: der Porsche 911 Gt-1 von Tamiya darf
vorne verbreitert werden)!
Klasse2a: geschlossene GTP, GR-C,.. bis Bj. 1992
Klasse2b:
GT1, LMP, WSC, GTP usw. Ab Bj.1993
Es gibt für jede, der
zusammen gefahrenen Unterklassen, einen Tagessieger.
Inlet
Es muss ein plastischer
(3-D) Fahrereinsatz verwendet werden, der alle technischen Aggregate verdeckt
und fest mit der Karosserie verbunden ist.
Das Armaturenbrett, Sitze, sowie weitere Bauteile des Bausatzes sind weitest
gehend zu verwenden.
Die Fahrerfigur
(Kopf und Körper) muss eine vom Sitz getrennte Einheit sein. Der Körper kann aus
einem beliebigen Material , z.B. Hartplastik, Resine, Lexan oder Gummi bestehen.
Der Fahrerkopf muß aus Hartplastik oder Resine sein, Lexanfahrerfiguren mit
angeformtem Kopf sowie Lexaninlets mit angeformtem Fahrer sind nicht zulässig
Die in den Klassen 1a und 2
vorgeschriebenen Heckspoiler entfallen, wenn eine Originalversion ohne
Heckspoiler nachgewiesen wird (Foto des Originalfahrzeugs) und das Slotcar in
dieser Originallackierung gebaut wurde (z.B. Ferrari FXX und Ferrari
365 GT4 BB 'NART
LM').
Das Chassis ist freigestellt. Empfohlen werden Motor Modern, Plafit, Sakatsu oder Schöler Chassis. Blei darf nur von innen ins Chassis geklebt werden. Wird Blei von unten ans Chassis angebracht, muss es wie alle anderen Zusatzgewichte geschraubt werden.
Die Bodenfreiheit muss vor,
während und nach dem Rennen mindestens 0,8 mm betragen.
Spurweite
In der Klasse 1a max. 83mm
In der Klasse 1b max. 80mm
In der Klasse 2
max.85mm
Schleifer sowie Leitkiel
und Motorkabel sind freigestellt.
Motor Klasse2: Fox2
Motor Klasse1: Fox (Plafit), der F10 (Sakatsu) und der FOX10 (Jens/Slotvision/Werk/JP), original, mit entsprechenden Aufkleber.
Der Motor darf nicht
geöffnet worden sein.
Die Hinterreifen müssen aus schwarzen Moosgummi sein. Die Reifenbreite in der Klasse 1 und 2b darf 13mm und in der Klasse 2a 16mm nicht überschreiten. Die Vorderreifen müssen mindestens 5mm Auflagefläche haben und schwarz sein. Material ist freigestellt.
Der Durchmesser der Reifen sollte ebenfalls dem des Bausatzes entsprechen. Die Felgen sind freigestellt. Es müssen zum Fahrzeugtyp passende Felgenein- bzw. Aufsätze verwendet werden.
Das Getriebe ist in Material und Übersetzung freigestellt. Achsen (3mm) und Lager sind freigestellt.
Das Mindestgewicht des rennfertigen Fahrzeuges muss in jedem Fall 185 Gramm betragen.
Sonstiges
Bei eventuellen
Unklarheiten wendet euch bitte an die Organisatoren der Rennserie. Die
Entscheidung über die Zulässigkeit eines Fahrzeuges liegt am Veranstaltungstag
bei der Rennleitung.
Wie immer gilt: